Erklärung zur Barrierefreiheit ORWO Net GmbH
ORWO Net GmbH ist bemüht, ihre Webseite und Webapplikationen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Maßstab sind die harmonisierten Normen EN 301 549 (Version 3.2.1) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA; ergänzend orientiert sich ORWO Net an den Vorgaben der BITV 2.0.
Im Folgenden finden Sie die Pflichtinformationen gemäß § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die ORWO Net GmbH auf der Website www.orwo.de. Diese Angaben sind barrierefrei aufbereitet und geben Auskunft über den Status der Barrierefreiheit, die Rechtsgrundlagen, Kontaktmöglichkeiten sowie das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren.
Anwendungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Website www.orwo.de sowie für damit verbundene Webapplikationen, über die Dienstleistungen gemäß § 1 Abs. 3 BFSG angeboten oder erbracht werden
Normative Grundlagen
- BFSG: Inkrafttreten am 28. Juni 2025; Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882
- EN 301 549: Europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik, Version 3.2.1
- WCAG 2.1: Web Content Accessibility Guidelines, Level AA
- BITV 2.0: Deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (öffentliche Stellen) als Orientierungsrahmen
Stand der Barrierefreiheit
Die zugrundeliegende Codebasis wurde mehrfach geprüft und an Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst, ist jedoch noch nicht vollständig konform mit den technischen Anforderungen der BITV 2.0 Zentrum Barrierefreiheit. Bekannt sind insbesondere folgende Einschränkungen, die fortlaufend beseitigt werden:
- PDFs, Dokumente, Medienup-/download ohne barrierefreie Struktur und Alt-Texte
- Audiodeskription oder Gebärdensprachversion
- Navigationselemente ohne Tastatur-Fokusindikator
ORWO Net führt regelmäßige Audits durch und plant Maßnahmen zur Vervollständigung der Barrierefreiheit. Aktuell sind bereits folgende Anforderungen umgesetzt:
- Bereitstellung barrierefreier Alternative (Telefonkontakt)
- Ergänzung von Alt-Texten und Attributen (größtenteils)
- Optimierung von Formularen für Screenreader-Nutzer
- Erhöhung der Kontrastverhältnisse im Corporate Design
- Vereinfachung der Sprache
- Strukturierte Inhalte
- Pflichtangaben
- Interne Anordnung und Koordination von Barrierefreiheitsaktivitäten
Feedback-Mechanismus und Kontakt
Sollten Sie bestehende Barrieren feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie bitte:
ORWO Net GmbH
Röntgenstraße 3
OT Wolfen, 06766 Bitterfeld Wolfen
Telefax: +49 3494 369 701
E-Mail: info@orwonet.de
Durchsetzungsverfahren
Haben Sie eine Anfrage zur Barrierefreiheit gestellt und innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder fühlen Sie sich benachteiligt, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
Hegelstraße 42, 39104 Magdeburg
Tel: 0391 567 6666
Fax: 0391 567 6667
E Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Folgende Ombudsstelle unterstützt zudem kostenlose, außergerichtliche Streitbeilegung nach § 16d BGG LSA:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen Anhalt
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst/Anhalt
Tel: +49 3923 751 175
E-Mail: ombudsstelle@ukst.de